Klasse 5-10:
Schreiben Sie ihrem Kind bei kurzen Fehlzeiten eine Entschuldigung mit Grund, Datum und Unterschrift. In unserem Schulplaner können Sie die dafür vorgesehenen Seiten verwenden. Die Entschuldigung ist am nächsten Tag nach der Genesung beim Klassenlehrer abzugeben. In begründeten Fällen kann ein ärztliches Attest verlangt werden (z.B. häufiges Fehlen, auffällig häufiges Fehlen bei Leistungsüberprüfungen oder Fehlen unmittelbar vor oder nach den Ferien).
Oberstufe:
Entschuldigungen sind spätestens in der zweiten Stunde nach dem Ende des Versäumnisses unaufgefordert bei den betreffenden Fachlehrern vorzulegen. Atteste und Urlaubsanträge sind anzuheften. In begründeten Fällen kann ein ärztliches Attest verlangt werden (z.B. häufiges Fehlen, auffällig häufiges Fehlen bei Leistungsüberprüfungen oder Fehlen unmittelbar vor oder nach den Ferien).
Bei Klausurversäumnis muss die Schule am Morgen vor der Klausur telefonisch benachrichtigt werden und eine handschriftliche Entschuldigung der Erziehungsberechtigten erfolgen. Bei versäumten Abschlussprüfungen (ZP10/Abitur) sind Atteste bei der Mittelstufenkoordination bzw. Oberstufenkoordination vorzulegen.